Zum 1. Juli 2021 ist die neue Umsatzsteuerregelung zum sog. One-Stop-Shop (OSS) für Online-Händler gem. § 18j UStG EU-weit in Kraft getreten. Sie löst damit das Vorgängerverfahren Mini-One-Stop-Shop ab und ist auf alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe anzuwenden.
Das Verfahren vereinfacht die grenzüberschreitende Steuerabwicklung innerhalb der EU bei B2C Geschäften. Im Zusammenhang damit wurden lokale Lieferschwellen aufgehoben und eine einheitliche, innereuropäisch geltende Lieferschwelle von 10.000 € festgesetzt. Wird diese Grenze überschritten, gelten nicht mehr die 19 % Umsatzsteuer, sondern der Steuersatz des Empfängerlandes der Warenlieferung.
Die Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist freiwillig. Sie bietet dennoch den Vorteil einer zentralen und standardisierten Umsatzsteuermeldung. Vereinnahmte Steuern werden anschließend automatisch in entsprechende Zielländer übermittelt.
Bei Fragen zum Registrierungsprozess für den One-Stop-Shop wendet man sich am besten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Auf deren Webseite findet man alle wichtigen Kontaktdaten für Fragen zum One-Stop-Shop.
Einrichtung in eEvolution
Im Folgenden finden Sie Hinweise für notwendige Konfigurationen in eEvolution, die für eine korrekte Abwicklung erforderlich sind.
Werden die nachfolgenden Punkte nicht umgesetzt, so müssen unter Umständen Buchungen vor dem Versand der Umsatzsteuervoranmeldung manuell korrigiert werden. Bitte beachten Sie auch, dass je nach Zielland bei Fehlkonfiguration sogar weniger Marge im Verkauf erzielt werden kann.
Für die Einrichtung in eEvolution sind grundlegend folgende Schritte durchzuführen:
- Prüfen Sie, ob B2B-Flags im Modul KuLiMi korrekt gesetzt sind.
- Legen Sie die notwendigen Steuerarten in der Syska Fibu und eEvolution an.
- Ordnen Sie die Steuerarten aus der Finanzbuchhaltung den entsprechenden Mehrwertsteuerschlüsseln im ERP zu.
- Richten Sie die Steuerung der Erlöskonten und Aufwandskonten entsprechend ein.
- Pflegen oder prüfen Sie die Mehrwertsteuerschlüssel Ihrer Kunden entsprechend der jeweiligen Länder.
- Passen Sie gegebenenfalls offene Angebote und Aufträge an.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.